Allgemeine Geäschäftsbedingungen Hof Niederfeld Hombrechtikon
1. Allgemeines / Begriffserkärung
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) sind integrierter Bestandteil des Vertrages zwischen dem Hof Niederfeld (Eigentümer/ Einzelfirma Martin Rusterholz) und dem Vertragspartner gemäss nachfolgender Ziff. 2. Die AGB sind vorbehaltlos anwendbar und gehen allfälligen anderen Geschäftsbedingungen vor. Vereinbarungen, welche die nachfolgenden Bestimmungen abändern oder ergänzen, bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Zustimmung des Hofs Niederfeld.
1.2. Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auf sämtliche Angebote und Dienstleistungen des Hofs Niederfeld im Zusammenhang mit Pferden und weiteren Aktivitäten auf dem Gelände der Hofs Niederfeld. Die Begriffe "Reitschüler“/"Ausreiter"/“Teilnehmer“ (nachfolgend zusammen auch "Reiter") umfassen auch (Spezial)Kurs- und Ferien-Lagerteilnehmer, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht erhalten. Ebenso umfassen die Begriffe "Reitunterricht“/"Ausritt" auch den Unterricht in (Spezial-)Kursen und (Ferien-)Lagern, selbst wenn diese keinen praktischen Reitunterricht enthalten und thematisch nicht bzw. nicht nur auf Pferde und Ponys ausgerichtet sind.
1.3. Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
2. Anmeldung/Vertragsabschluss
2.1. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung oder der Anmeldung über die Software des „Reitbuches“ erkennen der Reitschüler und der Ausreiter vorliegende AGB sowie die Preisliste und die Stallordnung an.
2.2. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Das Alter und die Reiterfahrung des Reitschülers können ebenfalls mitberücksichtigt werden. Eine Platzgarantie besteht nicht.
2.3. Nach der Anmeldung des Reitschülers sowie der ausdrücklichen Zusage eines Platzes durch den Hof Niederfeld gilt der Vertrag zwischen dem Ausreiter/Reitschüler/Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten und dem Hof Niederfeld als abgeschlossen. Der Vertragsabschluss bewirkt unter anderem, dass die vereinbarten Kosten für den Reitunterricht/Ausritt/Anlass geschuldet sind.
3. Verhaltensregeln und Kleidung
3.1. Im Umgang mit Pferden und Ausrüstung ist besondere Vorsicht geboten. Pferde können sich aus ihrer Natur heraus unvorhersehbar verhalten. Aus der Grösse und Stärke dieser Tiere ergeben sich besondere Risiken.
3.2. Pferde reagieren teilweise stark auf äußere Reize, weshalb ein angemessenes und besonnenes Verhalten in der Nähe der Tiere unentbehrlich ist. In Konflikt- oder Schrecksituationen können Pferde schnappen, treten oder unerwartete, schnelle Bewegungen machen und so den Menschen verletzen. Das Sitzen auf einem Pferd erfordert eine gute Balance.
3.3. Daraus ergeben sich besondere Verhaltens- und Bekleidungsregeln:
3.3.1. Verhalten sie sich ruhig und achten sie darauf, die Pferde nicht zu verängstigen oder unruhig zu machen.
3.3.2. Nähern sie sich nie einem Pferd von hinten.
3.3.3. Setzen sie sich oder einen anderen nicht ohne Erlaubnis auf irgendein Pferd.
3.3.4. Füttern sie ein Pferd nur mit Erlaubnis der Besitzerin.
3.3.5. Beachten und respektieren sie Gebote, Verbote und Warnschilder auf dem Hof und auf der Weide.
3.3.6. Das Tragen eines passenden und für den Zweck vorgesehenen Helms mit mindestens 3-Punkt-Befestigung ist im Reitunterricht obligatorisch.
3.3.7. Feste Schuhe, bis über den Knöchel geschlossen und mit Absatz. (Reit- oder Wanderschuhe)
3.3.8. Schutzwesten und Handschuhe werden je nach Ausbildungssituation empfohlen.
3.3.9. Der Witterung entsprechende Kleidung.
3.3.10. Mit Vertragsabschluss erklärt der Reiter, diese Risiken und Verpflichtungen zu kennen und sich entsprechend verantwortlich zu verhalten und auszurüsten.
3.3.11. Bei Nichtbeachten der Verhaltensregeln oder der Stallordnung kann der Hof Niederfeld den Reiter von der Teilnahme ausschließen.
4. Notfälle
4.1. Im Notfall alarmiert der Hof Niederfeld die notwendigen Rettungskräfte oder bringt den Reiter umgehend zu einem Arzt oder ins Spital. Die Erziehungsberechtigten werden so rasch wie möglich benachrichtigt. Sämtliche durch einen Notfall entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reiters bzw. dessen Erziehungsberechtigten.
5. Terminvereinbarungen und Durchführung von Anlässen wie z. Bsp. Reitunterricht
5.1. Terminvereinbarungen sind entweder direkt mit dem Hof Niederfeld oder über das „Reitbuch“ abzuschliessen.
5.2. Die Einteilung von Reitlehrern und Schulpferden obliegt dem Hof Niederfeld
5.3. Die Unterrichtszeiten und Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste.
5.4. Leistungen des Hofs Niederfeld sind im Voraus zu bezahlen. Ausnahmen sind individuell deklariert.
5.5. Der Hof Niederfeld behält sich vor, Termine zu stornieren.
6. Verträge, Stammplätze und Einteilung in der Reitschule
6.1. Für die Vergabe eines Stammplatzes in der Reitschule wird ein Vertragsabschluss vorausgesetzt. Der Vertrag wird ohne Widerruf / Kündigung vom System fortlaufend und kostenpflichtig erneuert.
6.2. Stammplätze können sie nicht selber im 'Reitbuch' buchen. Nur Teammitglieder des Hofs Niederfeld können Stammplatz-Buchungen vornehmen.
6.3. Stammplätze in der Reitschule werden nur pro Quartal vergeben.
6.4. Der Quartalsbeginn ist jeweils per 1.1. / 1.4. / 1.7. / 1.10. des laufenden Jahres
6.5. Die Preise für die Quartale sind inklusive der Abzüge für Betriebsferien und Feiertage berechnet.
6.6. Termine von Stammplätzen dürfen innerhalb der Systemvorgaben vom Reiter storniert werden. Stornierte Termine bei Stammplätzen können bis zu vier Wochen ab dem jeweiligen Stornodatum nachgeholt werden. Nicht rechtzeitig nachgeholte Termine verfallen kostenpflichtig.
6.7. Vorzeitige Vertragsunterbrüche erfolgen in Kulanz, ohne automatischen Anspruch, nach individueller Absprache mit dem Hof Niederfeld (Bsp. langfristiger Ausfall durch Unfall). Ein Arztzeugnis ist bei Krankheit oder Unfall vorzuweisen. Wir können ihnen hier nicht in jedem Fall Kulanz versprechen, aber nachfragen dürfen sie natürlich immer.
6.8. Guthaben und Stammplätze sind auf einzelne Reiter bezogen und nicht übertragbar.
6.9. Die Freigabe der Reiter für die verschiedenen Klassen im Reitbuch erfolgt durch den Hof Niederfeld.
7. Vertragskündigung im Reitbuch
7.1. Für eine Vertragskündigung wenden sie sich schriftlich an den Hof Niederfeld.
7.2. Die Kündigungsfristen des Vertrages für das jeweils nachfolgende folgende Quartal sind 15.3. / 15.6. / 15. 9 . / 15.12. des laufenden Jahres.
7.3. Auf eine Vertragskündigung folgt automatisch eine Sperre von 6 Monaten bis zum möglichen Abschluss des nächsten Vertrages.
7.4. Ein Stammplatzwechsel ist ohne Vertragskündigung und somit auch ohne Sperre möglich.
8. Widerrufsrecht für Verträge
8.1. Um allfällige Fehlbestellungen oder spezielle Umstände abzudecken, bieten wir ihnen in Kulanz ein Widerrufsrecht für Bestellungen, innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss, gemäss den untenstehenden Regelungen.
8.2. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns schriftlich informieren, dass sie den Vertrag widerrufen möchten. Entweder per Email an info@niederfeld.ch oder per Post an Islandpferde Gestüt Niederfeld, Lächlerstrasse 44, 8634 Hombrechtikon.
8.3. Wenn sie einen Vertrag wie unter 8.2. widerrufen, erstatten wir Ihnen binnen 14 Tagen ab Erhalt des Widerrufs alle bereits getätigten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme von zusätzlichen Versandkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Standardlieferung gewählt haben)- Für die Überweisung der Rückzahlung benötigen wir ihre Bankverbindung. Eine Zahlung auf anderem Weg ist im Ausnahmefall möglich. Bei Widerruf eines Vertrages behalten wir uns vor, eine Aufwandpauschale von CHF 15.- pro Transaktion zu verrechnen.
8.4. Wenn während der laufenden Widerrufsfrist bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits Dienstleistungen vom Hof Niederfeld erbracht worden sind, so müssen sie diese anteilsmässig bezahlen.
9. Abmeldungsbedingungen Kurse (Änderung per 1.1.2024)
9.1. Bei allen Anlässen / Kursen / Seminaren / Vorträgen können auf dem Anmeldeformular individuelle Anmeldebedingungen festgelegt sein.
9.2. Bei Kursen, bei denen der Hof Niederfeld in Vorleistung gehen muss, Bsp. Brevetkurse beim SVPS, werden die entstandenen Umtriebe und Aufwände (Anmeldung beim SVPS, Prüfungskosten, Versand und Ankauf des Ordners) in Rechnung gestellt.
9.3. Bei Abmeldung innerhalb der vierten Woche vor Beginn des Kurses werden 10% Umtriebsgebühren verrechnet.
9.4. Bei Abmeldung innerhalb der dritten Woche vor Beginn des Kurses werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung innerhalb der zweiten und letzten Woche vor Beginn des Kurses sowie bei unabgemeldetem Fernbleiben vom Kurs werden die gesamten Kosten verrechnet.
10. Zahlung und Abrechnung
10.1. Buchungen können per Lastschriftverfahren, Rechnung, Karte, Twint oder bar beglichen werden. Für Vertragskosten bzw. Stammplätze erhalten sie eine Rechnung per Email.
10.2. Bitte beachten sie, dass Leistungen vom Hof Niederfeld im Voraus zu bezahlen sind. Es kann also vorkommen, dass eine kurzfristig getätigte Zahlung noch nicht vom System erfasst ist und sie somit noch kein Guthaben für den Bezug einer Leistung haben.
10.3. Aus Sicherheitsgründen verfügen wir im Stall über keine Kasse und dementsprechend auch über kein Wechselgeld. Wir bitten deshalb bei Barzahlung darum, dass für die Zahlung nötige Geld jeweils abgezählt mitzubringen.
11. Kostenrückerstattung
11.1. Eine Kostenrückerstattung ist beim Vorliegen folgender Gründe nicht möglich:
11.1.1. Der Reitschüler bricht den Unterricht vorzeitig ab.
11.1.2. Der Reiter muss wegen nicht sachgerechter Kleidung oder Verstoß gegen Stallregeln ausgeschlossen werden.
11.1.3. Der Reiter muss die Stunde / den Ausritt aus Gründen, die in seiner Person liegen, abbrechen oder beenden. Die Entscheidung zum Abbruch oder zur Beendigung obliegt dem jeweils Unterrichtenden oder dem Betreiber.
11.1.4. Der Reiter entscheidet kurzfristig selbst, nicht an der Stunde / dem Ausritt teilzunehmen (z.B. wegen schlechten Wetters).
11.1.5. Absage von Unterricht, der nicht gemäß den Vorgaben des „Reitbuches“ vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird.
11.1.6. Kündigung von Verträgen für Stammplätze, die nicht gemäß den Vorgaben für Vetragskündigungen in Absatz 7 erfolgen.
11.1.7. Im Falle eines Verbotes der Durchführung von Reitunterricht durch amtliche Stellen oder andere Aufsichtsbehörden. Bei zeitlich länger dauernden Reitverboten behält sich der Hof Niederfeld nach Deckung der Kosten für Stall, Pferde, Futter etc. vor, bei Reitkursen, die mit Quartalsrechnung abgerechnet werden, einen Drittel der bezahlten und nicht nachgeholten Reitstunden zurück zu erstatten. Reitlager / Kurskosten werden zu 100% zurückerstattet.
12. Versicherung
12.1. Jeder Reiter, Pensionär, Besitzer von Berittpferden oder Deckstuten, Turnierteilnehmer und Kursteilnehmer muss im Besitz einer Unfall-, Privathaftpflicht-, respektive Reiterhaftpflichtversicherung sein, welche alle Schäden an Material, Anlage und Pferden (eigenen oder geliehenen) einschliesst. Für die Reitschule ist der Zusatz für das Reiten von Mietpferden abzuschliessen. Setzen sie die Versicherungssumme für das Mietpferd auf 30 000.- CHF. Falls ihre Versicherung auch die Heilungskosten sowie den Betriebsausfall abdeckt, empfehlen wir eine höhere Versicherungsdeckung. Lassen sie durch verschiedene Versicherungen offerieren. Die Unterschiede bei den Leistungen sind zum Teil enorm.
13. Haftungsausschluss
13.1. Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.
13.2. Der Ausreiter / Reitschüler / Teilnehmer und / oder den ihn begleitende erziehungs- und / oder vertretungsberechtigte Personen und / oder andere Begleitpersonen betreten das Gelände des Hofs Niederfeld, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr. Auch die Teilnahme am Reitunterricht, sowie den weiteren Veranstaltungen des Hofs Niederfeld im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Der Hof Niederfeld übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die dem Reiter und / oder den ihn begleitende erziehungs- und / oder vertretungsberechtigte Personen und / oder andere Begleitpersonen während des Aufenthalts auf dem Hof Niederfeld, dem Umgang mit den Tieren und / oder der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen des Hofs Niederfeld entstehen.
13.3. Der Haftungsausschluss umfasst auch alle Angestellten, freie Mitarbeiter und / oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Hofs Niederfeld anlässlich der Ausübung ihrer Tätigkeit für den Hof Niederfeld und / oder den Reitschüler / Ausreiter bzw. dessen Erziehungsberechtigten oder sonstigen Vertreter. Hiervon ausgenommen ist ein Verschulden des Hofs Niederfeld und/oder seiner Angestellten, freie Mitarbeiter und / oder sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Salvatorische Klausel
14.1. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.
14.2. Der Hof Niederfeld behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten übergeben. Widerspricht der Vertragspartner der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich, gelten die AGB als angenommen.
14.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Der Gerichtsstand ist Hombrechtikon
Hombrechtikon, 10. Februar 2023
Hof Niederfeld
Martin Rusterholz